Direkter Aufruf der Startseite Navigation Suchfunktion Inhalt Direkter Aufruf der Kontaktseite

Peter Philipp Rümmele

Berater in Ihrer Nähe

Expertenkommentar Besteuerung von Kapitalvermögen neu
Mag. Peter Philipp Rümmele*

Die letzte Steuerreform hat die Besteuerung von Kapitalvermögen neu geordnet und systematisiert. Die Spekulationsfrist für Kapitalvermögen wurde abgeschafft, sodass Veräußerungen von Aktien, Anleihen und Fondsanteilen, aber auch Derivatgeschäfte in Zukunft generell steuerpflichtig sind.

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind zukünftig Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (Zinsen, Dividenden usw), Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen (Gewinne aus der Veräußerung von Anleihen, Aktien, Fondsanteilen usw) sowie Einkünfte aus Derivaten (Gewinne aus Optionen, Futures oder Swaps usw). Die Depotentnahme, der Depotübertrag sowie bestimmte weitere Vorgänge gelten steuerlich ebenfalls als Veräußerung.

Innerhalb der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist eine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten eines Jahres im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung unter Beachtung bestimmter Einschränkungen möglich. Nicht ausgeglichene Verluste aus Kapitalvermögen können jedoch nicht mit anderen Einkunftsarten ausgeglichen und auch nicht in Folgejahre vorgetragen werden.

Bei Inlandsverwahrung unterliegen die Einkünfte einem Kapitalertragsteuerabzug, welcher grundsätzlich Endbesteuerungswirkung entfaltet. Erzielt ein Anleger im Laufe eines Jahres nicht nur Gewinne, sondern auch Verluste, so können letztere nur im Rahmen der Veranlagung, in welcher auch die endbesteuerten positiven Einkünfte erklärt werden müssen, geltend gemacht werden.

Über Auslandsdepots bezogene Einkünfte aus Kapitalvermögen sind jedenfalls im Veranlagungsweg zu versteuern.

Bezüglich von Anteilscheinen an Kapitalanlagefonds kommt es zu einer schrittweisen Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage.

Die Steuerpflicht und KESt neu greift grundsätzlich ab dem 1. April 2012 für ab 1.1.2011 angeschafften Aktien und Fondsanteile sowie für ab dem 1. April 2012 angeschaffte Anleihen und Derivate. Für Veräußerung vor dem 1. April 2012 kommen komplexe Übergangsbestimmungen zur Anwendung.

 

Er- oder Ablebensversicherungen wurden vom Gesetzgeber von einer generellen Steuerpflicht „verschont"; allerdings wurde die Mindestfrist für die Steuerfreiheit von schon bisher steuerfreien Einkünften aus bestimmten Versicherungsverträgen von 10 auf 15 Jahre erhöht. Die  verlängerte Frist findet auf alle Verträge Anwendung, welche ab dem 1. Jänner 2011 abgeschlossen werden.

 

* Zur Person: Mag. Peter Philipp Rümmele ist Senior Manager bei KPMG Alpen-Treuhand GmbH im Geschäftsbereich Tax. KPMG International ist mit ca. 140.000 Mitarbeitern in 146 Ländern eines der größten Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen weltweit und kann auf über 100 Jahre Erfahrung zurückblicken. In Österreich ist KPMG eine der führenden Gruppen in diesem Geschäftsfeld und mit rund 1.000 Mitarbeitern an 8 Standorten präsent.

Die Leistungen sind in die Geschäftsbereiche Prüfung (Audit) und Beratung (Tax & Advisory) getrennt. Im Mittelpunkt von Audit steht die Prüfung von Konzern- und Jahresabschlüssen. Tax steht für die steuerberatende Tätigkeit von KPMG. Der Bereich Advisory bündelt hohes fachliches Know-how zu betriebswirtschaftlichen, regulatorischen und transaktionsorientierten Themen. Die Initialen von KPMG stehen für die Gründerväter der Gesellschaft: Klynveld, Peat, Marwick und Goerdeler. www.kpmg.at

 

Ihre Schweizer Versicherung.