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Betriebsunterbrechung (BUFT)

Bei einer Betriebsunterbrechung sorgt die Helvetia für den Ersatz Ihres entgangenen Betriebsgewinnes und deckt die fortlaufenden Fixkosten.

 

Betriebsunterbrechung (BUFT):

  • Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Deckungsbeitrag.
  • Kann individuell an Ihre betrieblichen Bedürfnisse angepasst werden.
  • Keine Gefahr einer Unterversicherung

 

Die BUFT leistet bei:

  • Krankheit
  • Unfall
  • Behördlich angeordneter Quarantäne

 

Wir bieten Ihnen bei Ihrer Betriebsunterbrechung kalkulierbare Kosten

  • Geringe jährliche Prämienanpassung
  • Ausschlaggebend für die Prämieneinstufung ist das Alter der versicherten Person.
  • Die Kosten sind über Jahrzehnte kalkulierbar.
  • Sie erhalten einen Willkommensbonus für die erste Prämie.
  • Prämienrückvergütung bei BUFT Clever: Für jedes volle, schadenfreie Kalenderjahr schenken wir Ihnen eine Gutschrift in Höhe von 30 %.

 

Verlängerte Haftungszeit

Die Haftungszeit beginnt mit der ersten Betriebsunterbrechung und dauert 12 Monate. Sie verlängert sich jedoch auf 24 Monate, wenn mehrere Betriebsunterbrechungen auf die gleiche Ursache zurückzuführen sind, z. B. wiederkehrende Krankheiten oder Krankheiten als Unfallfolge.

 

Betriebsunterbrechung - unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit ab 70 %

Wir leisten bereits bei einer Arbeitsunfähigkeit ab 70 % nach einem Unfall, auch wenn diese zu keiner vollständigen Betriebsunterbrechung führt. Die Tagesentschädigung entspricht anteilig dem tatsächlichen Grad der Arbeitsunfähigkeit.

 

Nachhaftung - Ihre Betriebsunterbrechung leistet auch bei Betriebsschließung

Sollte nach einem versicherten Personenschaden die Weiterführung des Betriebes unmöglich sein, sind die Kosten mitversichert, die bei der Auflösung des Betriebes entstehen.

 

Kündigungsverzicht bei schweren Krankheiten

Ab dem Zeitpunkt der Diagnose einer schweren Krankheit (z. B. Herzinfarkt, Krebs) verzichten wir auf unser Recht der Kündigung im Schadenfall und verlängern die Haftungszeit bis zum in der Polizze dokumentierten Vertragsablauf.

 

Diese Sachschäden sind versichert:

  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Löschen und Niederreißen von Betriebsanlagen
  • Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch
  • Austreten von Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus

Sie haben Fragen zu Ihrer Betriebsunterbrechung (BUFT)? Wir sind gerne für Sie da!

Ihre Schweizer Versicherung.