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Betriebsunterbrechungsversicherung (BUFT)

  • Ihr Betrieb ist Ihre Zukunft - Helvetia sichert sie

    Die Betriebsunterbrechungsversicherung minimiert die Folgen einer Betriebsunterbrechung und damit die finanziellen Verluste, die damit einhergehen: Sie sorgt für den Ersatz Ihres entgangenen Betriebsgewinnes und deckt die fortlaufenden Fixkosten.

    Betriebsunterbrechungsversicherung - Ihr Sicherheitsnetz

    Ob Sie freiberuflich tätig oder selbständig sind - finanzielle Risiken sind für Sie ein zentrales Thema. Dazu zählt auch eine ungewollte Betriebsunterbrechung, die meist zu verminderter Auftragslage und Umsatzeinbußen führt. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung sichert Sie ab:

    • Sie sorgt für den Ersatz Ihres entgangenen Betriebsgewinnes.
    • Sie deckt fortlaufende Fixkosten wie Miete, Gehälter oder Personalkosten.
    • Die Prämien sind als Betriebsausgabe steuerlich voll absetzbar.
    • Wählen Sie zwischen BUFT Smart und BUFT Clever.

    Bei Fragen zu Ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung sind wir gerne für Sie da!
  • Besondere Anforderungen brauchen besondere Lösungen

    Die Versicherungssumme Ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung passen wir individuell an Ihre betrieblichen Bedürfnisse an und richtet sich nach der Höhe Ihres Deckungsbeitrages.

    Wir bieten Ihnen kalkulierbare Kosten über die gesamte Berufslaufbahn:

    • Geringe jährliche Prämienanpassung
    • Ausschlaggebend für die Prämieneinstufung ist das Alter der versicherten Person.
    • Die Kosten sind über Jahrzehnte kalkulierbar.
    • Sie erhalten einen Willkommensbonus für die erste Prämie.
    • Prämienrückvergütung bei BUFT Clever: Für jedes volle, schadenfreie Kalenderjahr schenken wir Ihnen eine Gutschrift in Höhe von 30 %.


    Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung!

  • Betriebliche Sicherheit bei Krankheit und Unfall

    Die Helvetia Betriebsunterbrechungsversicherung leistet bei Arbeitsunfähigkeit durch:

    • Krankheit
    • Unfall
    • Behördlich angeordnete Quarantäne

     

    Nachhaftung - Ihre Betriebsunterbrechungsversicherung leistet auch bei Schließung

    Sollte nach einem versicherten Personenschaden die Weiterführung des Betriebes unmöglich sein, sind die Kosten mitversichert, die bei der Auflösung des Betriebes entstehen.

     

    Sie haben Fragen zu Ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung? Wir sind gerne für Sie da!

    Betriebliche Sicherheit bei Sachschäden

    Zu den versicherten Risiken zählen:

    • Brand, Blitzschlag und Explosion
    • Löschen und Niederreißen von Betriebsanlagen
    • Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch
    • Austreten von Leitungswasser sowie Einbruchdiebstahl und Vandalismus

     

    Ihre Betriebsunterbrechungsversicherung leistet bei einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit ab 70 %

    Wir leisten bereits bei einer Arbeitsunfähigkeit ab 70 % nach einem Unfall, auch wenn diese zu keiner vollständigen Betriebsunterbrechung führt. Die Tagesentschädigung entspricht anteilig dem tatsächlichen Arbeitsunfähigkeitsgrad.

  • Ein Beispiel aus dem Leben von Dr. Rolf K.

    Dr. Rolf K. ist praktischer Arzt und durch eine Infektion 35 Tage zu 100 % arbeitsunfähig. Im Krankenhaus muss der nicht stationär aufgenommen werden. Die vereinbarte Versicherungssumme seiner Helvetia BUFT beträgt EUR 54.000,-.

     

    Helvetia BUFT Smart

    Dr. Rolf K. hat die Möglichkeit, zwischen 3 Varianten der BUFT Smart zu wählen: In jeder Variante beträgt die Tagesentschädigung für ihn EUR 150,-.

     

    Variante 1: Karenz 3 Tage
    EUR 150,- ab dem 4. Tag

     

    Variante 2: Karenz 14 Tage
    EUR 150,- ab dem 15. Tag

     

    Variante 3: Karenz 28 Tage
    EUR 150,- ab dem 29. Tag

     

    Wenn sich Dr. Rolf K. für die Variante 2 entscheidet, wird wie folgt abgerechnet:
    35 Tage Arbeitsunfähigkeit - 14 Tage Karenz = 21 Tage Entschädigung

    Helvetia BUFT Clever

    Wenn sich Dr. Rudolf K. für die Helvetia BUFT Clever entscheidet, steigt die Versicherungsleistung bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit. Die Versicherungsleistung für Dr. Rolf K. setzt sich wie folgt zusammen:

    • 4. - 7. Tag: 1/3 der Tagesentschädigung
    • 8. - 14. Tag: 2/3 der Tagesentschädigung
    • Ab dem 15. Tag: volle Tagesentschädigung

    So steigt die Versicherungsleistung der BUFT Clever:

    • EUR 50,- ab dem 4. Tag
    • EUR 100,- ab dem 8. Tag
    • EUR 150,- ab dem 15. Tag
Ihre Schweizer Versicherung.