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Zukunftssicherung – ein Gewinn für Mitarbeiter und für Sie
Mit der Zukunftssicherung bieten Sie ausgewählten Arbeitnehmern eine persönliche Zukunftsvorsorge, optional in Form einer freiwilligen Sozialleistung oder einer Bezugsumwandlung. Ihr Vorteil: Mitarbeiterbindung, Gewinn mindernde Betriebsausgaben und keine Lohnnebenkosten.
Das Ziel einer Zukunftssicherung
Sie sichern den Arbeitnehmer oder ihm nahe stehende Personen im Alter, bei Krankheit, im Falle eines Ablebens und nach einem Unfall ab.
Wir bieten Ihnen eine verlässliche und sehr vorteilhafte Zukunftssicherung:
- Ihre Prämie beläuft sich auf max. EUR 300,- pro Jahr.
- Frei wählbar sind die Varianten freiwillige Sozialleistung oder Bezugsumwandlung.
- Die Zukunftssicherung bietet ein Reihe von Steuer- und Abgabenvorteilen!
- Die Attraktivität Ihres Unternehmens steigt und Sie binden Mitarbeiter.
Für wen können Sie eine Zukunftssicherung abschließen?
Der ASVG spricht hier konkret von Arbeitnehmern:
- Arbeitnehmer mit Einkünften aus nicht-selbstständiger Arbeit in einem steuerrechtlichen Dienstverhältnis
- Ausschließlich angestellte Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften ohne wesentliche Beteiligung
- Vorstandsmitglieder einer AG ohne selbstständige Einkünfte
Wir informieren Sie ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten zur Zukunftssicherung
Wählen Sie bei Ihrer individuellen Zukunftssicherung zwischen der freiwilligen Sozialleistung und der Bezugsumwandlung.
Zukunftssicherung - die Freiwillige Sozialleistung
Mit dieser Variante schließen Sie eine Direktversicherung ab. Damit entscheiden Sie sich für die günstigste Form einer freiwilligen Gehaltserhöhung:
- Die Beiträge sind bis zu EUR 300,- pro Jahr von Lohnnebenkosten und Abgaben befreit.
- Die Beiträge sind als Betriebsausgabe absetzbar.
- Keine Lohnsteuer, keine Abgabepflicht und steuerfreie Kapitalauszahlung für den Arbeitnehmer.
Zukunftssicherung - die Bezugsumwandlung
Bei dieser Maßnahme zur Zukunftssicherung zahlt der Arbeitnehmer bis zu EUR 25,- seines Gehalts pro Monat in die Direktversicherung ein - lohnsteuerfrei:
- Voraussetzung ist eine Versicherung, die zwischen dem Unternehmen und Helvetia Versicherungen AG abgeschlossen wird sowie die Einverständniserklärung des Arbeitsnehmers.
- Von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.
- Der Arbeitnehmer wählt zwischen einer einmaligen Auszahlung und einer monatlichen Rente.
- Keine Sozialversicherungsbeiträge
Sie möchten gerne Details zu Ihrer persönlichen Zukunftssicherung erfahren? Wir informieren Sie gerne.
