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Pensionszusage – eine Altersvorsorge mit vielen Vorteilen
Die Pensionszusage ist eine der attraktivsten Möglichkeiten, um für das Alter vorzusorgen. Gerade für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH als auch Arbeitsnehmer ergänzt sie die staatliche Vorsorge ideal.
Eine Pensionszusage bietet Ihnen viele wertvolle Vorteile:
- Sie sichert vor Einkommenseinbußen in der Pension ab.
- Damit binden Sie wichtige Mitarbeiter stärker an den Betrieb.
- Für Gesellschafter-Geschäftsführer ist sie die einzige Vorsorgemöglichkeit.
- Nutzen Sie die Möglichkeit, betriebsfremde Risiken auszulagern.
- Wir ermöglichen Ihnen damit eine kalkulierbare Liquiditätsplanung.
Die Pensionszusage ist ein Leistungsversprechen
Sie als Unternehmen verpflichten sich dazu, für den Arbeitnehmer im Alter sowie im Falle einer Invalidität und/oder eines Ablebens finanziell zu sorgen. Zusätzlich können Sie dem Arbeitnehmer optional eine Berufsunfähigkeitspension oder eine Hinterbliebenenpension gewähren. Wir informieren Sie gerne über die Details!
Die Pensionsrückdeckungsversicherung
Im Zuge der Pensionszusage schließen Sie als Unternehmen mit Helvetia die Pensionsrückdeckungsversicherung ab. Mit folgenden Prämissen:
- Die Pensionszusage darf 80 % des letzten Aktivbezuges nicht übersteigen.
- Die Begünstigten wählen eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung.
Welche buchhalterischen Maßnahmen müssen ergriffen werden?
Die Pensionsverpflichtung des Unternehmens ist durch unternehmensinterne Pensionsrückstellungen zu decken (steuerrechtliche Rückstellung gemäß § 14 EStG, unternehmensrechtliche Rückstellung gemäß § 211 UGB).
Wie erfolgt der Liquiditätsaufbau?
Am Schluss jedes Wirtschaftsjahres müssen im Betriebsvermögen Wertpapiere (§ 14 EStG) im Nennwert von mindestens 50 % des Rückstellungsbetrages, der am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres in der Bilanz ausgewiesen war, vorhanden sein.
Auf dieses Deckungserfordernis können - seit der Gesetzesänderung 2007 - Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe des versicherungsmathematischen Deckungskapitals angerechnet werden. Sie dienen ausschließlich der Besicherung Ihrer Pensionsansprüche.
Die kongruente Ausfinanzierung des Leistungsversprechens erfolgt sinnvollerweise über eine Lebensversicherung.
Wie kann die Liquidität des Arbeitgebers zum Leistungszeitpunkt sichergestellt werden?
- Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Versicherung zugunsten des Unternehmens.
- Die Versicherungsleistung geht an den Betrieb und von diesem an den Begünstigten.
- Mit einer Pensionszusage stellen Sie als Unternehmen ausreichend Liquidität zum Leistungsantritt.
Die Pensionsrückdeckungsversicherung hilft Risiken aus dem Unternehmen auszulagern, z.B. wird das Langlebigkeitsrisiko an das Versicherungsunternehmen übertragen.
Steuerliche Absetzbarkeit im Zuge der Pensionszusage
Alle Prämien für diese Rückdeckungsversicherung einer Pensionszusage sind Betriebsausgaben und können steuerlich genutzt werden, allerdings jedoch sind die Aktivierungswerte als Gegenposition anzusetzen. Beim Versorgungsberechtigten fallen keine Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnnebenkosten an.
Bei Fragen zur Pensionszusage stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung!
