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Gewinnfreibetrag – Ihr Steuervorteil zur Pensionsvorsorge
Der neue Gewinnfreibetrag des KMU-Förderungsgesetzes 2006 bringt Ihnen wertvolle Vorteile. Nutzen Sie den Steuervorteil für Ihre Pensionsvorsorge!
Attraktive Pensionsvorsorge - Ihr privater Gewinn:
- Eine interessante Veranlagungsmöglichkeit für Einnahmen-Ausgaben-Rechner und Bilanzierer
- Der Gewinnfreibetrag bietet die Möglichkeit einer Vorsorge mit steuerlichem Anreiz.
- Sie nutzen den Steuervorteil für den Aufbau Ihrer persönlichen Pensionsvorsorge
- Wir beraten Sie ausführlich bei dieser ertragreichen Vorsorge.
Für wen ist diese Art der Vorsorge möglich?
Alle natürlichen Personen, die Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind und betriebliche Einkünfte erzielen. Ab 2010 kommen auch natürliche Personen, die Ihren Gewinn durch Bilanzierung ermitteln, in den Genuss des Gewinnfreibetrags. Wer also Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat, kann diesen Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen.
Wir beraten Sie, wie Sie von Ihrem Gewinnfreibetrag optimal profitieren können
Schaffen Sie neue, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder gesetzlich normierte Wertpapiere an. Diese dürfen bis zu 13 % Ihres Jahresgewinnes und maximal EUR 100.000,- pro Veranlagungsjahr nicht überschreiten.
Wie ist der Gewinnfreibetrag aufgebaut?
Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus einem „Grundfreibetrag" und einem „investitionsbedingten Gewinnfreibetrag" zusammen. Wird der Gewinn durch Pauschalierung ermittelt, können Sie nur den Grundfreibetrag, jedoch nicht den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag?
Hier können Sie für einen Gewinn von EUR 30.000,- die steuerliche Nutzung in der Höhe von EUR 3.900,- jährlich (13 % von EUR 30.000,-) in Anspruch nehmen - auch ohne Nachweis einer Investition.
Wie können Sie den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen?
Für darüber hinausgehende Gewinne steht Ihnen der „investitionsbedingte Gewinnfreibetrag", bis zu einem Maximalgewinn von insgesamt EUR 769.230,- zur Verfügung. Dabei werden 13 % des Gewinnes in begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere gem. § 14 Einkommensteuergesetz investiert.
Voraussetzung ist hier eine Nutzungsdauer von vier Jahren. Danach können Sie die Wertpapiere steuerfrei in Ihre KMU-Vorsorge übernehmen.
Kombinieren Sie die beiden Steuervorteile für Ihre maßgeschneiderte Vorsorge mit CleVesto KMU.
Wir beraten Sie gerne, wie Sie den Gewinnfreibetrag optimal nutzen können!
