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Exekutivunfallversicherung

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Exekutivunfallversicherung – wir sichern Sie im Frieden und Einsatz ab

Als Bediensteter der Exekutive sind Sie aufgrund Ihres Tätigkeitsbereichs einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt. Die Helvetia Exekutivunfallversicherung schließt die gesetzlichen Versorgungslücken und schützt Sie zuverlässig und weltweit - auch bei Auslandseinsätzen.

 

Die Exekutivunfallversicherung setzt sich für Sie ein

Stellen Sie sich vor, Sie verletzen sich im Rahmen Ihrer Fallschirmspringerausbildung an beiden Beinen schwer - es wird dauernde Invalidität von 100 % festgestellt. Die gesetzliche Unfallversicherung lässt Sie in diesem Fall im Stich. Gut, wenn Sie sich auf eine umfassende Unfallversicherung verlassen können - die Exekutivunfallversicherung leistet in diesem Fall bis zu EUR 250.000,-!

 

Die Exekutivunfallversicherung schließt alle gesetzlichen Versorgungslücken

Sie ist eine Unfallversicherung inkl. Exekutivdeckung und schützt Sie in vollem Umfang, weltweit und rund um die Uhr, vor den finanziellen Folgen eines Freizeit- oder Dienstunfalls.

 

Die Exekutivunfallversicherung bietet Versicherungsschutz in folgenden Bereichen:

  • Wir versichern Sie bei Auslandseinsätzen und Sonderrisiken im Rahmen der Unfallversicherung.
  • Dauernde Invalidität max. EUR 250.000,-
  • Unfallrente temporär - 20 Jahre
  • Unfallkosten inkl. HS-Bergekosten bis EUR 5.000,-
  • Spital- und Taggeld
  • Arbeitsunfähigkeitstaggeld
  • Unfalltod max. EUR 15.000,-
  • Doppeltes Taggeld für Dienstunfälle
  • Schmerzensgeldentschädigung max. EUR 5.000,-
  • Schmerzensgeldakonto bei Uneinbringlichkeit nach Urteil (z. B. nach § 269 StGB)

 

Die Exekutivunfallversicherung deckt auch spezielle Risiken im Dienst ab. Dazu zählen:

  • Flugunfälle
  • Fallschirmspringen
  • Bergsteigen
  • Tauchen

 

Wir bieten der Exekutive eine Zusatzbonusdeckung:

  • Doppeltes Taggeld für Dienstunfälle
  • Schmerzengeldentschädigung bis max. EUR 5.000,-
  • Beschädigung oder Abhandenkommen von persönlichen Sachen (Uhr, Brille, etc.) im Zuge einer Diensthandlung (Voraussetzung: Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Schädiger)

 

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne - kontaktieren Sie uns einfach!

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