Direkter Aufruf der Startseite Navigation Suchfunktion Inhalt Direkter Aufruf der Kontaktseite

Amtshaftpflicht Organhaftpflicht

Berater in Ihrer Nähe

Amtshaftpflicht und Organhaftpflicht – ein Muss für jeden Exekutivkunden

Als Angehöriger der Exekutive tragen Sie Verantwortung für Mensch und Gerät. Die Amtshaftpflicht und Organhaftpflicht schützt Sie, egal ob Sie Ihren Dienstgeber direkt schädigen oder einem Dritten Schaden zufügen.

 

Die Amtshaftpflicht und Organhaftpflicht schützt Sie umfassend:

  • Versicherungssumme von max. EUR 150.000,-
  • Weltweite Auslandsdeckung
  • Rechtsvertretung (gerichtlich oder außergerichtlich) bei Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche
  • inkl. Dienstfahrzeuge (Wasser, Land und Luft)

 

Die Helvetia Amtshaftpflicht - Ihr Schutz ist immer im Dienst

Sie gewährt Ihnen Schutz, wenn Sie wegen einer Rechtsverletzung, die Sie in Ausübung Ihres Dienstes einem Dritten gegenüber begangen haben, vom Rechtsträger im Regressweg in Anspruch genommen werden und zum Schadenersatz verpflichtet sind. Zusätzlich trägt die Amtshaftpflicht auch die gerichtlichen Kosten und kommt für die Kosten der Verteidigung in einem Strafverfahren auf.

 

Die Helvetia Organhaftpflicht - schützt Sie vor Schadenersatzverpflichtungen

Sie bietet wirksamen Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen einer Schadenersatzverpflichtung dem Rechtsträger gegenüber. Über die völlige Schadloshaltung hinaus übernimmt die Organhaftpflicht die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Abwehr des vom Rechtsträger erhobenen Anspruchs.

 

Mit der Dienstfahrzeug-Versicherung fahren Sie immer sicher

Speziell für die Nutzer von Dienstfahrzeugen der Exekutive haben wir einen eigenen Baustein entworfen, der bei Schadenersatzansprüchen hilft. Diese Deckungserweiterung umfasst die Versicherung von Schadenersatzansprüchen aufgrund des Organhaftpflichtgesetzes im Zusammenhang mit dem Lenken und dem Gebrauch von Dienstkraftfahrzeugen.

 

Dienstfahrzeug-Versicherung - Mobilitätsschutz für Dienstfahrzeuge

Der Mobilitätsschutz schließt folgende Dienstfahrzeuge mit ein:

  • Wasserfahrzeuge
  • Landfahrzeuge
  • Luftfahrzeuge (am Boden befindlich)


Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihrer Amtshaftpflicht und Organhaftpflicht!

Ihre Schweizer Versicherung.